Seit dem 1. Januar 2011 haben rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Das neue Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket) unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Ab sofort können sie u.a. Sport-, Musik- oder Kulturangebote wahrnehmen, die bis dato nur schwer oder gar nicht finanzierbar waren. Das Sportangebot der FSG/RW will ein Teil dieser neuen Angebots-Vielfalt sein. Weiterlesen